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Universitätsgesetz

Die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Frauenförderung zählen im Universitätsgesetz 2002 (UG) zu den leitemden Grundsätzen und Aufgaben der Universitäten in Österreich (§ 2 Z 9, § 3 Z 9, § 41). Dies entspricht dem Prinzip des Gender Mainstreaming, zu dem sich die Bundesregierung im Jahr 2000 verpflichtet hat. Das UG verpflichtet die Universitäten, in allen Arbeitsbereichen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern zu erreichen (§ 41).

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