update 14.12.2021
Die Corona Situation hat unser Leben durcheinandergebracht. Dennoch ist die internationale Erfahrung im Rahmen eines Studiums wichtig und die UFG unterstützt euch dabei. Wir betonen jedoch ausdrücklich, dass sich aufgrund der Corona Situation jederzeit Änderungen ergeben können.
Die UFG Linz weist alle Outgoing Studierenden auf die Einhaltung aller jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften des Reise- bzw. Gastlandes im Zusammenhang mit der COVID-19-Situation (Ausreisebeschränkungen, Abstandsregeln, Hygienevorschriften usw.) hin länderspezifische Reiseinformationen
Möglichkeit der Reiseregistrierung – Serviceleistung des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten, die allen Österreicherinnen und Österreichern kostenfrei zur Verfügung steht link
App für das Smartphone: www.auslandsservice.at
Aktuelles zu Corona an der Ufg: link
Beachte bitte auch die Informationen zu kritischen Situationen link
Erasmus Code der KUNI Linz: A LINZ02
Studierende können ein oder mehrere studienrelevante Praktika oder Graduiertenpraktika in einem Programmland absolvieren. Die Bewerbungsunterlagen müssen 5 Wochen vor Antritt des Praktikums bzw vor Studienabschluss (Graduiertenpraktikum) ausgefüllt und unterschrieben im International Office abgegeben werden.
Die Erasmus-Studierendencharta enthält die Rechte und Pflichten von Erasmus+ Studierenden. Sie dient dazu die Studierenden über ihre grundlegenden Rechte und Pflichten im Rahmen des Erasmus+ Programms zu informieren.
Du findest die Charta unter erasmus-plus.ec.europa.eu/document/erasmus-student-charter.
Teilnahme der Schweiz:
Praktika in der Schweiz können nur eingeschränkt gefördert werden – nämlich nur dann, wenn die finanzielle Abwicklung der beschriebenen Logik folgt.
Das bedeutet, dass Praktika direkt an Schweizer Hochschulen möglich sind, aber auch an Universitätskliniken, Hochschullabors etc. Wenn Studierende diese Option in Betracht ziehen, erfolgt die organisatorische und finanzielle Abwicklung über die jeweilige Hochschule. www.movetia.ch/en/
Teilnahme des Vereinigten Königreichs:
Die Bewerbung für einen Praktikumsplatz im U.K. ist nach wie vor möglich. Nähere Informationen hier
Der von der Universität als sinnvoll erachtete Praktikumsaufenthalt kann an sämtlichen Organisationen stattfinden, die im öffentlichen oder privaten Bereich - unabhängig von Größe, Rechtsform oder Geschäftsbereich - unternehmerisch in den Programmländern tätig sind und deren fachliche Ausrichtung einen nachweisbaren Bezug zum Studium hat.
Ausgeschlossen sind
Die Kunstuniversität vermittelt keine Praktikumsplätze. Zurückgekehrte Studierende geben Erfahrungsberichte ab (Praktikaberichte erst ab 2021/22), welche hier veröffentlich sind.
Die Plattform erasmusintern.org ist eine Möglichkeit für Studierende, nach Praktikumsstellen zu suchen und bietet Unternehmen an, Praktikumsstellen zu veröffentlichen und geeignete Studierende zu finden.
Die von der EU besonders geförderten Digital Skills können hier gefiltert werden.
Studierende können in jedem Studienzyklus (d.h. Bachelor, Master, PhD, Diplom) ein oder mehrere studienrelevante Praktika absolvieren. Es wird jedoch empfohlen, ein Studierendenpraktikum nicht vor dem dritten Semester durchzuführen.
Graduiertenpraktika können nach jedem Studienabschluss (d.h. Bachelor, Master, PhD, Diplom) vorgenommen werden.
Die Bewerbung für ein Graduiertenpraktikum hat noch während des Studiums zu erfolgen. Bei Antritt des Graduiertenpraktikums dürfen Studierende nicht für ein weiterführendes Studium inskribiert sein.
Graduierenpraktika müssen innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Studienabschluss (Datum des Bescheides) beendet werden.
Inhalte und Dauer des Praktikums werden im Vorhinein im Learning Agreement for Traineeships vereinbart.
Dieses Agreement wird zwischen dem Studierenden, der Entsendeeinrichtung und der Gastinstitution geschlossen. Die Vereinbarung sichert die Anerkennung des Auslandspraktikums bei Pflichtpraktika.
Im Diploma Supplement sollten (unter 6.1) alle Aktivitäten / Mobilitäten (inkl. Umfang und Ort) angeführt werden, die nicht im Transcript of Records angeführt sind (freiwillige, studienergänzende Praktika).
Die Ausstellung des Diploma Supplements erfolgt nach Studienabschluss auf Verlangen!
Für die Dauer des Erasmus+ Aufenthaltes kann ein Antrag auf Erlass der Studiengebühren gestellt werden - Mindestaufenthalt: 3 Monate! (Registration form)
Erasmus "fewer opportunities" für sozioökonomisch benachteiligte Studierende (Top up):
Erasmus "Inklusionsunterstützung (Inclusion Support)
Sonderzuschuss für Echtkosten für Studierende mit Behinderung
nähere Informationen hier
Für ein Auslandspraktikum wird von der Stipendienbeihilfenbehörde keine Auslandsbeihilfe ausbezahlt.
Für ein Auslandspraktikum wird von der Stipendienbeihilfenbehörde keine Auslandsbeihilfe ausbezahlt.
Kontakt:
Anna Schwarzinger, BA
international.office@kunstuni-linz.at
T: +43 (0) 732 7898 2316
Erreichbarkeit:
Mittwoch, Donnerstag
Termine nur nach Vereinbarung
Kunstuniversität Linz
Auslandsbüro | International Office
Rechts- und Studienabteilung
Hauptplatz 6, 3. Stock
4020 Linz | Austria